Alle Infos zu Briefwahl und Stimmenabgabe im Wahllokal
SO WÄHLEN SIE RICHTIG
- Sie haben 10 Stimmen zu vergeben. Fünf davon können Sie für die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Wahlkreis abgeben.
Mit den anderen fünf Stimmen wählen Sie die vorgeschlagene Landesliste oder wiederum einen Kandidierenden aus dieser Liste. - Sie können Ihre 5 Stimmen im Wahlkreis einer Kandidatin oder einem Kandidaten geben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Stimme auf verschiedene Kandidaten zu verteilen.
Sie können Ihre 5 Stimmen für die Landesliste entweder der Gesamtliste geben oder einer kandidierenden person. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Stimmen auf verschiedene Kandidaten zu verteilen. - Überprüfen Sie zum Schluss Ihre Stimmenabgabe. Wenn Sie weniger als 5 Stimmen pro Stimmzettel vergeben haben, verschenken Sie Stimmen! Haben Sie mehr als 5 Stimmen pro Stimmzettel vergeben? Dann ist Ihr Stimmzettel ungültig! Lassen Sie sich dann in Ihrem Wahllokal einen neuen Stimmzettel geben oder streichen Sie die überschüssigen Stimmen deutlich durch, die Sie zuviel gemacht haben, bis Sie auf 5 Stimmen kommen.
BRIEFWAHL
Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie Briefwahl beantragen, werden Ihnen die Unterlagen zugeschickt. Im Regelfall erhalten Sie die beantragten Dokumente innerhalb von drei bis vier Tagen nach Eingang Ihres Antrags in der Wahldienststelle, frühstens jedoch ab dem 5. Januar 2015. Sie können die Unterlagen auch persönlich bei Ihrer Wahldienststelle abholen oder auch gleich dort wählen.
Wann hat meine Wahldienststelle geöffnet?
Vom 5. Januar bis zum 12. Februar 2015: montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr, freitags 8:00 bis 14:00 Uhr. Am Freitag, dem 13. Februar 2015 von 8:00 bis 18:00. Am Tag der Wahl (15. Februar) von 8:00 bis 15:00 Uhr. Ihre Wahldienststelle ist im Kundenzentrum Bramfeld (Herthastraße 20).
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Bis Freitag, dem 13. Februar 2015, 18:00 Uhr. Wer plötzlich erkrankt, kann den Antrag noch später stellen – bis 15:00 Uhr am Tag der Wahl. Der Antrag muss schriftlich bei Ihrer Wahldienststelle eingehen.
Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurückgeschickt werden?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 15. Februar 2015, 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirksamt eingetroffen sein (innerhalb Deutschlands portofreie Rücksendung). Wenn Sie spät dran sind, beantragen Sie am besten dikret in ihrer Wahldienststelle Briefwahlunterlagen und wählen gleich dort.
Wie kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?
Mit dem Internet-Formular, welches bis zum 10. Februar geschaltet ist.
Auf dem normalen Postweg: Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Ihren Antrag auf dem Postweg stellen. Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie hier. Tipp: Postlaufzeiten berücksichtigen!